Notbeleuchtung
Notbeleuchtung ist der übergeordnete Begriff für Beleuchtung, die bei einer Störung oder einem Ausfall der normalen Stromversorgung wirksam wird.
Notleuchten sorgen bei einem Ausfall der normalen Beleuchtung für Orientierung, kennzeichnen Fluchtwege und helfen dabei, Gefahrenbereiche sicher zu verlassen. Erfahre, welche Notleuchten es gibt und was bei Planung, Auswahl und Betrieb in Österreich und Deutschland zu beachten ist.
Fällt die normale Beleuchtung aus, können Treppen, Hindernisse, Richtungsänderungen und Notausgänge kaum noch erkannt werden. In unbekannten Gebäuden kann bereits eine kurze Orientierungslosigkeit dazu führen, dass Personen einen falschen Weg wählen oder sich verletzen.
Eine richtig geplante Notbeleuchtung macht Flucht- und Rettungswege erkennbar, beleuchtet wichtige Bereiche und ermöglicht das sichere Beenden gefährlicher Tätigkeiten.
Rettungszeichenleuchten kennzeichnen die Richtung und den Notausgang. Sicherheitsleuchten sorgen hingegen für die notwendige Ausleuchtung des Weges und wichtiger Gefahrenstellen. In vielen Gebäuden werden beide Funktionen benötigt.
Die Begriffe werden im Alltag oft gleich verwendet, beschreiben technisch aber unterschiedliche Aufgaben.
Notbeleuchtung ist der übergeordnete Begriff für Beleuchtung, die bei einer Störung oder einem Ausfall der normalen Stromversorgung wirksam wird.
Sie unterstützt das sichere Verlassen eines Gebäudes, die Orientierung in offenen Bereichen und das Beenden potenziell gefährlicher Tätigkeiten.
Sie stellt ein beleuchtetes oder hinterleuchtetes Rettungszeichen dar und zeigt Notausgang, Fluchtrichtung oder einen anderen sicheren Bereich an.
Sie beleuchtet den Fluchtweg, Treppen, Niveauänderungen, Gefahrenstellen oder wichtige Sicherheitseinrichtungen.
Sie schafft in größeren offenen Bereichen ausreichend Orientierung, damit Personen einen Fluchtweg erkennen und erreichen können.
Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten muss ausreichendes Licht vorhanden sein, damit die Arbeit sicher beendet oder der Bereich verlassen werden kann.
| Art | Hauptaufgabe |
|---|---|
| Rettungszeichenleuchte | Fluchtrichtung, Notausgang oder sicheren Bereich eindeutig kennzeichnen |
| Fluchtweg-Sicherheitsleuchte | Fluchtwege, Treppen, Hindernisse und Richtungsänderungen ausleuchten |
| Antipanikleuchte | Orientierung in großen oder offenen Bereichen ermöglichen |
| Sicherheitsleuchte für gefährliche Arbeitsbereiche | Gefährliche Tätigkeiten sicher beenden und den Bereich verlassen können |
| Ersatzbeleuchtung | Bestimmte Tätigkeiten nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung weiterführen |
Notleuchten unterscheiden sich nach ihrer Funktion, Bauform, Stromversorgung und der vorgesehenen Montageposition.
Eine Rettungszeichenleuchte zeigt mithilfe eines Piktogramms den Verlauf eines Fluchtweges beziehungsweise den nächsten Notausgang an.
Sie beleuchtet den eigentlichen Weg und wird beispielsweise in Gängen, Treppenhäusern, bei Richtungsänderungen und an Ausgängen eingesetzt.
Sie ist für größere offene Flächen vorgesehen, in denen Personen zunächst Orientierung benötigen, bevor sie einen Fluchtweg erreichen.
Diese Leuchte besitzt eine eigene Batterie und kann beim Ausfall der Netzversorgung selbstständig in den Notbetrieb wechseln.
Sie wird von einer zentralen Sicherheitsstromquelle oder Batterieanlage versorgt und besitzt normalerweise keine eigene Notstrombatterie.
Je nach Modell kann eine Leuchte mehrere Aufgaben verbinden, beispielsweise Rettungszeichen und zusätzliche Fluchtwegausleuchtung.
Einbauleuchten werden dezent in Decken integriert und eignen sich besonders für modern gestaltete Innenräume.
Aufbauleuchten können direkt auf Decken oder Wänden montiert werden und eignen sich für viele Neubau- und Renovierungsprojekte.
Die Betriebsart bestimmt, ob eine Notleuchte ständig, nur bei einem Stromausfall oder gemeinsam mit der normalen Beleuchtung eingeschaltet ist.
Das Leuchtmittel für den Notbetrieb ist bei vorhandener Netzspannung normalerweise ausgeschaltet und wird erst bei einer Störung der Versorgung aktiv.
Die Leuchte ist während des normalen Betriebs sichtbar beziehungsweise eingeschaltet und bleibt auch bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam.
Welche Betriebsart erforderlich ist, hängt unter anderem von Gebäudenutzung, Gefährdungsbeurteilung, Fluchtwegkonzept und den geltenden gesetzlichen beziehungsweise technischen Anforderungen ab.
Die geeignete Stromversorgung hängt von Gebäudegröße, Anzahl der Leuchten, Überwachungsbedarf und Wartungskonzept ab.
Bei Einzelbatterieleuchten befindet sich die Batterie direkt in der Leuchte oder in unmittelbarer Nähe.
Bei einer zentralen Sicherheitsstromversorgung werden mehrere Leuchten von einer gemeinsamen Batterie- oder Stromversorgungsanlage gespeist.
Die erforderliche Betriebsdauer im Notbetrieb ist nicht bei jedem Gebäude gleich. Sie muss entsprechend Gebäudetyp, Nutzung, Räumungskonzept und geltenden Vorgaben festgelegt werden. Die angegebene Autonomiezeit einer Leuchte muss zur Planung passen.
Ob eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, lässt sich nicht allein anhand der Gebäudegröße beurteilen. Entscheidend sind Nutzung, Personenanzahl, Fluchtwege, natürliche Belichtung und mögliche Gefährdungen.
Arbeitsräume und Fluchtwege können eine Sicherheitsbeleuchtung benötigen, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Gefährdung entsteht.
Flure, Treppenhäuser, Ausgänge und größere offene Bereiche müssen abhängig von Nutzung und Fluchtwegkonzept sicher erkennbar bleiben.
Gäste kennen das Gebäude meist nicht. Eine eindeutige Kennzeichnung und Beleuchtung der Fluchtwege ist daher besonders wichtig.
Gebäude mit vielen anwesenden Personen benötigen ein sorgfältig geplantes Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtungskonzept.
Bei vielen gleichzeitig anwesenden und ortsunkundigen Personen müssen Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung zuverlässig erkennbar sein.
Fehlendes Tageslicht, große Flächen, Rampen und verschiedene Fluchtwege stellen besondere Anforderungen an Orientierung und Ausleuchtung.
Maschinen, gefährliche Prozesse oder unübersichtliche Bereiche können zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung erforderlich machen.
Je nach Bauordnung, Nutzung und Brandschutzkonzept können Treppenhäuser, Flure und Fluchtwege auszustatten sein.
Für ein privates Einfamilienhaus gelten andere Anforderungen als für eine Arbeitsstätte, ein Hotel oder ein öffentlich zugängliches Gebäude. Zusätzlich können Bauordnung, Brandschutzkonzept, behördliche Auflagen und Versicherungsbedingungen maßgeblich sein.
Eine Notleuchte darf nicht nur nach Design oder Preis ausgewählt werden. Funktion, Lichtverteilung, Erkennungsweite, Montageort und Stromversorgung müssen zur Planung passen.
Benötigst du eine Rettungszeichenleuchte, eine Sicherheitsleuchte oder eine kombinierte Lösung?
Das Rettungszeichen muss abhängig von Betrachtungsabstand, Größe und Ausführung zuverlässig erkennbar sein.
Die mögliche Betriebsdauer der Batterie muss mindestens der für das Gebäude festgelegten Anforderung entsprechen.
Eine Fluchtwegleuchte benötigt eine andere Lichtverteilung als eine Leuchte für große offene Flächen.
Wand-, Decken-, Pendel-, Einbau- und Aufbauleuchten eignen sich für unterschiedliche bauliche Situationen.
Für Keller, Garage, Außenbereich oder feuchte beziehungsweise staubige Räume muss eine geeignete Schutzart gewählt werden.
Leuchten mit automatischer Testfunktion können Funktions- und Betriebsdauertests unterstützen und Störungen anzeigen.
Die Leuchte muss für Einzelbatteriebetrieb oder die konkret geplante zentrale Sicherheitsstromversorgung geeignet sein.
| Produktangabe | Bedeutung für die Auswahl |
|---|---|
| Betriebsart | Dauer-, Bereitschafts- oder entsprechend steuerbarer Betrieb |
| Autonomiezeit | Mögliche Betriebsdauer bei Ausfall der normalen Versorgung |
| Erkennungsweite | Maximaler vorgesehener Betrachtungsabstand des Rettungszeichens |
| Lichtstrom im Notbetrieb | Verfügbare Lichtleistung während des Batteriebetriebs |
| Schutzart | Schutz gegen Berührung, Fremdkörper und Wasser |
| Montageart | Geeignete Befestigung an Wand, Decke, Pendel oder Einbauöffnung |
| Prüffunktion | Manuelle Prüfung, automatischer Selbsttest oder zentrale Überwachung |
| Versorgungsart | Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralversorgung |
Eine zuverlässige Sicherheitsbeleuchtung entsteht nicht durch eine beliebige Anzahl von Notleuchten. Position, Lichtverteilung, Fluchtwegverlauf und mögliche Gefahrenstellen müssen gemeinsam betrachtet werden.
Haupt- und Nebenfluchtwege, Ausgänge, Treppen und Wege ins Freie müssen eindeutig festgelegt sein.
An Abzweigungen und Richtungsänderungen muss die weitere Fluchtrichtung klar erkennbar sein.
Stufen, Rampen und Niveauunterschiede müssen so beleuchtet werden, dass Stolper- und Sturzgefahren erkennbar bleiben.
Notausgänge und endgültige Ausgänge ins Freie müssen eindeutig erkannt werden können.
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandmelder und andere relevante Einrichtungen können eine gezielte Beleuchtung benötigen.
Größere Hallen oder Räume können eine Antipanikbeleuchtung benötigen, damit Personen einen Fluchtweg erreichen.
Temperatur, Feuchtigkeit, Staub und mechanische Belastung beeinflussen die Produktauswahl.
Bereits bei der Planung sollte klar sein, wie Funktionsprüfungen, Betriebsdauertests und Dokumentation durchgeführt werden.
Eine größere Anzahl beliebig platzierter Notleuchten garantiert keine normgerechte Beleuchtung. Die lichttechnische Planung muss nachweisen, dass Fluchtwege, offene Bereiche und Gefahrenstellen ausreichend und gleichmäßig beleuchtet werden.
Rettungszeichen müssen schnell verstanden werden und zur tatsächlichen Fluchtrichtung passen. Ein falsch montierter Richtungspfeil kann im Notfall in die falsche Richtung führen.
Das Piktogramm muss die tatsächliche Laufrichtung beziehungsweise den vorgesehenen Notausgang korrekt anzeigen.
Größe und Ausführung müssen so gewählt werden, dass das Zeichen aus der notwendigen Entfernung erkannt werden kann.
Das Zeichen darf nicht durch Türen, Einbauten, Dekorationen oder andere Gegenstände verdeckt werden.
Von jeder relevanten Position aus muss die nächste Richtungsinformation eindeutig auffindbar sein.
Unterschiedliche oder widersprüchliche Zeichensysteme können zu Unsicherheit führen und sollten vermieden werden.
Auch nach dem letzten Notausgang kann eine weitere Kennzeichnung erforderlich sein, bis ein sicherer Bereich erreicht ist.
Die Bedeutung eines Richtungspfeils ergibt sich aus der Kombination mit dem Rettungszeichen und der konkreten Montagesituation. Die Kennzeichnung muss im Zuge der Fluchtwegplanung eindeutig festgelegt werden.
Die konkrete Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich aus mehreren Ebenen: Arbeitsstättenrecht, Bauordnungsrecht, Brandschutzkonzept, Gebäudenutzung, behördlichen Auflagen und technischen Regeln.
Die österreichische Arbeitsstättenverordnung verlangt unter anderem für bestimmte nicht oder unzureichend natürlich belichtete Arbeitsräume und Fluchtwege sowie für Bereiche mit besonderen Gefährdungen eine Sicherheitsbeleuchtung.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss eine von der normalen Beleuchtung unabhängige Energieversorgung besitzen und bei einem Ausfall selbsttätig wirksam werden.
Die deutsche Arbeitsstättenverordnung fordert eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit von Beschäftigten gefährdet werden kann.
Zusätzlich können Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepte, Genehmigungen und Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes gelten.
Ob und wie eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Rechtsvorschriften, Gebäudenutzung, Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzplanung und technischen Regeln. Das Projekt muss deshalb immer individuell beurteilt werden.
Batterien altern, Leuchtmittel können ausfallen und technische Änderungen im Gebäude können die Wirksamkeit der Sicherheitsbeleuchtung beeinträchtigen. Regelmäßige Kontrollen sind daher unverzichtbar.
Leuchten, Piktogramme und Statusanzeigen werden auf Beschädigung, Verschmutzung und Erkennbarkeit kontrolliert.
Es wird kontrolliert, ob die Leuchte bei einem simulierten Ausfall der normalen Versorgung in den vorgesehenen Notbetrieb wechselt.
Der Test überprüft, ob Batterie und Leuchte die erforderliche Betriebsdauer tatsächlich erreichen.
Alter, Kapazität, Temperaturbelastung und sichtbare Schäden der Batterie müssen berücksichtigt werden.
Verschmutzte Abdeckungen, Linsen oder Piktogramme können Lichtverteilung und Erkennbarkeit deutlich beeinträchtigen.
Prüfdatum, Ergebnis, festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
| Kontrolle | Typischer Inhalt |
|---|---|
| Sichtprüfung | Beschädigung, Verschmutzung, Piktogramm, Statusanzeige und freie Sicht |
| Funktionsprüfung | Umschaltung auf Notbetrieb und Funktion des Leuchtmittels |
| Betriebsdauertest | Nachweis, dass die erforderliche Autonomiezeit erreicht wird |
| Prüfung der Stromversorgung | Batterie, Ladeeinrichtung, zentrale Versorgung und Fehlermeldungen |
| Lichttechnische Kontrolle | Ausleuchtung, Erkennbarkeit und Auswirkungen baulicher Änderungen |
| Dokumentation | Datum, Prüfer, Ergebnis, Mängel und Instandsetzungsmaßnahmen |
Eine Statusanzeige kann den Lade- oder Betriebszustand melden. Sie beweist jedoch nicht automatisch, dass Batterie, Leuchtmittel und Anlage während der gesamten geforderten Betriebsdauer ordnungsgemäß funktionieren.
Das Rettungszeichen weist nicht zum vorgesehenen Fluchtweg oder wird durch die Montageposition missverständlich.
Das Rettungszeichen ist für den notwendigen Betrachtungsabstand zu klein oder ungeeignet.
Der Fluchtweg ist gekennzeichnet, Treppen, Hindernisse und Niveauänderungen bleiben bei Stromausfall jedoch dunkel.
Eine Leuchte beleuchtet nicht den vorgesehenen Bereich oder wird in einer ungeeigneten Höhe montiert.
Die Batterie erreicht die für das Gebäude erforderliche Betriebsdauer nicht mehr.
Einrichtungen, Dekorationen, offene Türen oder nachträgliche Umbauten verdecken die Sicht auf das Piktogramm.
Prüfungen wurden zwar durchgeführt, sind aber nicht nachvollziehbar aufgezeichnet.
Raumaufteilung oder Fluchtweg wurden verändert, die Sicherheitsbeleuchtung blieb jedoch unverändert.
Mit dieser Übersicht kannst du den Bedarf vorbereiten. Die endgültige Planung muss durch fachkundige Personen erfolgen.
Notleuchte ist ein allgemeiner Begriff. Eine Rettungszeichenleuchte kennzeichnet mit einem Piktogramm Fluchtrichtung oder Notausgang. Eine Sicherheitsleuchte beleuchtet hingegen den Weg, Treppen oder Gefahrenstellen.
Nein. Je nach Funktion und Planung kann eine Leuchte in Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung betrieben werden. Rettungszeichen müssen während der erforderlichen Nutzungszeiten zuverlässig erkennbar sein.
Eine Einzelbatterieleuchte besitzt eine eigene Batterie. Bei Ausfall der normalen Versorgung schaltet sie selbstständig in den Notbetrieb.
Zentrale Systeme werden häufig bei größeren Anlagen mit vielen Leuchten und erhöhtem Überwachungsbedarf eingesetzt. Planung, Leitungsanlage und Brandschutzanforderungen sind dabei umfangreicher.
Die erforderliche Autonomiezeit hängt von Gebäudetyp, Nutzung, Räumungskonzept und geltenden Anforderungen ab. Eine pauschale Betriebsdauer gilt daher nicht für jedes Projekt.
Nur wenn die Leuchte dafür vorgesehen ist und die lichttechnische Planung die erforderliche Ausleuchtung nachweist. Ein sichtbar leuchtendes Piktogramm allein beleuchtet nicht automatisch den Fluchtweg ausreichend.
Eine Leuchte mit Selbsttest führt in festgelegten Abständen automatische Funktions- und gegebenenfalls Betriebsdauertests durch. Das Ergebnis wird meist über eine Statusanzeige oder ein Überwachungssystem dargestellt.
Das hängt von Gebäude, Nutzung und rechtlichen Anforderungen ab. In bestimmten österreichischen Arbeitsstätten können unter festgelegten Voraussetzungen Orientierungshilfen zulässig sein. Sie ersetzen jedoch nicht generell eine erforderliche Sicherheitsbeleuchtung.
Die notwendigen Prüfungen und Intervalle ergeben sich aus den für die Anlage geltenden Vorschriften, Normen, Herstellerangaben und dem Wartungskonzept. Funktions- und Betriebsdauertests müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Fest angeschlossene Notleuchten sind Teil der elektrischen Sicherheitsanlage. Planung, Anschluss, Prüfung und Dokumentation müssen durch entsprechend qualifizierte beziehungsweise berechtigte Fachpersonen erfolgen.
Viele Produkte können grundsätzlich in beiden Ländern angeboten werden. Ob eine konkrete Leuchte für ein Projekt geeignet ist, hängt jedoch von Zertifizierung, technischen Daten, Gebäudenutzung, nationalen Vorschriften und der jeweiligen Planung ab.
Entdecke Rettungszeichenleuchten, Sicherheitsleuchten, Einzelbatterieleuchten und passendes Zubehör für unterschiedliche Gebäude und Einsatzbereiche.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Produktauswahl. Er ersetzt keine individuelle Fluchtweg-, Brandschutz- oder Sicherheitsbeleuchtungsplanung. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist und wie sie ausgeführt werden muss, hängt unter anderem von Gebäudenutzung, nationalem und regionalem Baurecht, Arbeitsstättenrecht, Brandschutzkonzept, behördlichen Auflagen und den anwendbaren technischen Regeln ab. Planung, Installation, Erstprüfung, Wartung und wiederkehrende Prüfungen müssen durch entsprechend qualifizierte beziehungsweise berechtigte Fachpersonen erfolgen.
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